Du möchtest in einem abwechslungsreichen Urlaub neue Orte entdecken, besondere Momente erleben und nette Menschen kennenlernen?
Du kannst dir eine solche Reise aufgrund der hohen Pflege- und Betreuungskosten aber nicht leisten? Wir unterstützen dich und helfen dir, mithilfe von Spendengeldern, deinen Urlaub zu finanzieren.
Was du mitbringen musst und wie du eine Förderung beantragen kannst erfährst du hier.
Du bist in deinem Alltag auf Hilfe angewiesen?
Du hast mindestens einen Pflegegrad 1?
Du möchtest gerne eine Urlaubsreise machen?
Stelle rechts eine unverbindliche Anfrage oder trete mit Sabrina, deiner Ansprechpartnerin, in Kontakt.
Du benötigst einen Nachweis, dass keine Abrechnung der Kosten für Pflege, Assistenz und Betreuung über Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger möglich ist.
Lege uns eine Rechnung vom Leistungserbringer vor, damit wir die Mehrkosten durch Assistenz, Betreuung oder Pflege erstatten können.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Eine Förderung kannst du erhalten, wenn du in deinem Alltag auf Hilfe angewiesen bist und mindestens einen Pflegegrad 1 hast.
Wie kann der Nachweis aussehen, dass keine Abrechnung über die Krankenkasse möglich ist?
Der Nachweis kann beispielsweise in Form einer Stellungnahme deinerseits oder einem Ablehnungsbescheid der Pflegekasse vorgelegt werden. Es muss deutlich dargestellt sein, dass die Abrechnung der Mehrkosten über die Pflegekasse oder einen anderen Leistungsträger nicht möglich ist.
Welche Mindeststandards muss der Leistungserbringer aufweisen?
Uns ist es wichtig, dass du in deinem Urlaub sicher und gut begleitet wirst. Aus diesem Grund setzen wir bei den Leistungserbringern bestimmte Mindeststandards voraus:
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden die Mehrkosten einer Reise, welche durch eine notwendige Begleitung bzw. Assistenz entstehen.
Wie hoch ist das Budget der Förderung?
Die Förderung ist auf einen Maximalbetrag von 2.400,-€ pro Jahr begrenzt.
Wie wird über die Vergabe der Förderung entschieden?
Über die Vergabe der Förderung entscheidet ein dreiköpfiges, neutrales Gremium. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf eine Förderung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
![]() Alex NolteVorstand FoB „Viele Urlaube von Menschen mit Behinderung scheitern daran, dass die Mehrkosten der Pflege und Reiseassistenz nicht übernommen werden. Dadurch haben insbesondere Menschen ohne pflegende Angehörige, keine Chance auf eine Urlaubsreise. Das möchten wir ändern und den Traum vom selbstbestimmten Urlaub ermöglichen.“ ![]() Laura RatayczakReiseleitung „Die Reisen mit dem FoB bedeuten für mich, Teilhabe aktiv zu gestalten und Urlaub zu ermöglichen – immer dabei: viel Spaß, Action und die Motivation Barrieren zu überwinden! Jedes Jahr freue ich mich wieder auf eine besondere Zeit voller wunderbarer Begegnungen und Momenten, die noch lange in Erinnerung bleiben.“ |
Der Freizeit ohne Barrieren e.V. (FoB) unterstützt Menschen mit einer Behinderung dabei, ihren Urlaub und ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten. Über 500 ehrenamtliche Reise- und Freizeitbegleiter aus dem ganzen Bundesgebiet engagieren sich für die Umsetzung dieses Ziels.
(+49) 52 51 4 14 12 80 info@fob-paderborn.de
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Bank: Sparkasse Paderborn-Detmold
Verwendungszweck: „Urlaub!“
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