Förderung

Urlaubsträume erfüllen

Mit uns werden deine Urlaubswünsche wahr!

Du möchtest in einem abwechslungsreichen Urlaub neue Orte entdecken, besondere Momente erleben und nette Menschen kennenlernen?

Du kannst dir eine solche Reise aufgrund der hohen Pflege- und Betreuungskosten aber nicht leisten? Wir unterstützen dich und helfen dir, mithilfe von Spendengeldern, deinen Urlaub zu finanzieren.

Was du mitbringen musst und wie du eine Förderung beantragen kannst erfährst du hier.

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Du benötigst finanzielle Unterstützung

Du bist in deinem Alltag auf Hilfe angewiesen?

Du hast mindestens einen Pflegegrad 1?

Du möchtest gerne eine Urlaubsreise machen?

So funktioniert es

Stelle rechts eine unverbindliche Anfrage oder trete mit Karin, deiner Ansprechpartnerin, in Kontakt.

Du benötigst einen Nachweis, dass keine Abrechnung der Kosten für Pflege, Assistenz und Betreuung über Krankenkasse oder anderen refinanzierenden Behörden und Ämter möglich ist.

Lege uns eine Kostenaufstellung/Rechnung von der leistungserbringenden Person/Institution vor, damit wir die Mehrkosten durch Assistenz, Betreuung oder Pflege erstatten können.

Du hast Fragen zur Förderung?

Karin Dukuly
Ansprechpartnerin
T.: 05251.4141280

Hier anfragen!

    Fragen, Antworten und Informationen

    Wer kann eine Förderung erhalten?

    Eine Förderung kannst du erhalten, wenn du in deinem Alltag auf Hilfe angewiesen bist und mindestens einen Pflegegrad 1 hast.

    Wie kann der Nachweis aussehen, dass keine Abrechnung über die Krankenkasse möglich ist?

    Der Nachweis kann beispielsweise in Form einer Stellungnahme deinerseits oder einem Ablehnungsbescheid der Pflegekasse vorgelegt werden. Es muss deutlich dargestellt sein, dass die Abrechnung der Mehrkosten über die Pflegekasse oder anderer refinanzierenden Behörden und Ämter nicht möglich ist.

    Welche Mindeststandards muss die leistungserbringende Person/Institution aufweisen?

    Uns ist es wichtig, dass du in deinem Urlaub sicher und gut begleitet wirst. Aus diesem Grund setzen wir bei den leistungserbringenden Personen/Institutionen bestimmte Mindeststandards voraus:

      • Die Reisebegleiter*innen müssen durch ein anerkanntes Qualifizierungssystem geschult worden sein.
      • Die leistungserbringende Person/Institution muss über ein Konzept verfügen, in welchem insbesondere die Qualitätssicherung und die Redundanz bei einem kurzfristigen Ausfall der Reiseassistenz geregelt ist.
      • Reiseveranstalter können als leistungserbringende Institution nur gefördert werden, wenn sie einem der einschlägigen Dachverbänden angehören, wie z.B. dem DRV, ASR, RDA, Reisenetz oder Bundesforum für Kinder- und Jugendreisen.

    Zu welchem Zeitpunkt kann ich die Förderung beantragen?

    Der Förderantrag muss vor der Buchung einer Reise beantragt werden. Zudem muss er sich auf eine konkrete Reise beziehen.

    Welche Kosten werden gefördert?

    Gefördert werden die Mehrkosten einer Reise, welche durch die Betreuung, Pflege oder Assistenz entstehen.

    Das betrifft nicht die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung.

    Wie hoch ist das Budget der Förderung?

    Das Maximalbudget beträgt 2.000,-€

    Wie wird über die Vergabe der Förderung entschieden?

    Über die Vergabe der Förderung entscheidet ein dreiköpfiges, neutrales Gremium. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf eine Förderung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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    Unsere Mission

    Alex Nolte

    Vorstand FoB

    „Viele Urlaube von Menschen mit Behinderung scheitern daran, dass die Mehrkosten der Pflege und Reiseassistenz nicht übernommen werden. Dadurch haben insbesondere Menschen ohne pflegende Angehörige, keine Chance auf eine Urlaubsreise. Das möchten wir ändern und den Traum vom selbstbestimmten Urlaub ermöglichen.“

    Laura Ratayczak

    Reiseleitung

    „Die Reisen mit dem FoB bedeuten für mich, Teilhabe aktiv zu gestalten und Urlaub zu ermöglichen – immer dabei: viel Spaß, Action und die Motivation Barrieren zu überwinden! Jedes Jahr freue ich mich wieder auf eine besondere Zeit voller wunderbarer Begegnungen und Momenten, die noch lange in Erinnerung bleiben.“

    Spendenmöglichkeiten

    Wir freuen uns über jeden Mitstreitenden, der uns dabei unterstützt, allen Menschen mit Behinderung einen Urlaub zu ermöglichen - und ihnen so ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

    Online spenden

    Onlinespende

    Spende jetzt und ermögliche Menschen mit Behinderung unvergessliche Urlaubserlebnisse.

    Als Firma spenden

    Unternehmensspende

    Werde mit deinem Unternehmen zum Urlaubserfüller.

    Club der Reisestifter beitreten

    Club der Reisestifter

    Als Club-Mitglied verwirklichst du mit deinem monatlichen Beitrag Urlaubsträume von Menschen mit Behinderung.

    Mission Urlaub

    Mission Urlaub

    Urlaub gewinnen. Urlaub schenken.

    Mit dem Kauf eines Loses unterstützt du uns dabei, Urlaubsträume von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen.
    Außerdem hast du selbst die Chance eine tolle Reise für dich zu gewinnen.

    Initiative - Urlaubsträume erfüllen

    Schon mit der Gründung des FoB war es uns wichtig aktiv zu werden, Menschen zu helfen und wirklich etwas zu bewegen. Menschen mit einer Behinderung haben es auch bei uns in Deutschland nicht leicht und wir möchten dafür sorgen, dass ihr Leben bunter, vielfältiger und selbstbestimmter wird. Und das schaffen wir bereits jetzt – gemeinsam mit über 300 Reisebegleitungen können wir jedes Jahr mehr als 1.000 Menschen mit Behinderung ihre Urlaubsträume erfüllen!

    Zeitgleich zeigt uns diese Arbeit aber auch, wo derzeit noch Probleme liegen und wo wir ansetzen können und müssen, um noch mehr Menschen mit Behinderung zu helfen.

    Aktuell gibt es noch viele Menschen mit Behinderung, die durch das soziale Raster fallen und denen die finanziellen Mittel fehlen, um sich ihre Urlaubswünsche realisieren zu können. Sie erhalten keine Zuschüsse über ihre Pflegekasse und auch eine Kostenübernahme über die Eingliederungshilfe ist nicht möglich. Genau hier setzt unsere Initiative – Urlaubsträume erfüllen an.