Schulungen

Schulungsvereinbarungen

Mit meiner Schulungsanmeldung stimme ich folgenden Vereinbarungen zu:

  • Interne Schulungsteilnehmer*innen (Teamer*innen des FoB) tragen bei Schulungen lediglich die Eigenbeteiligung, die restlichen Kosten werden vom FoB übernommen. Externen Schulungsteilnehmenden werden die Gesamtkosten der Schulung in Rechnung gestellt.
  • Die Eigenbeteiligungen werden mit der Honoration der nachfolgenden Reise verrechnet, solange beides in der gleichen Saison liegt. Andernfalls müssen die jeweiligen Kosten von dem*der internen Schulungsteilnehmer*in am Ende der Saison nach Erhalt der Rechnung beglichen werden. Externe Schulungsteilnehmer*innen erhalten ihre Rechnung unmittelbar nach der Schulung.
  • Die Organisation der Hin- und Rückreise zu den Schulungen wird von dem*der Schulungsteilnehmer*in selbst übernommen. Die Kosten für die Anreise können über den FoB abgerechnet werden (max. 60,- € – höhere Kosten nur nach Absprache).
  • Bei kurzfristiger Abmeldung (weniger als 3 Wochen vor Schulungsbeginn) oder bei Nichterscheinen zur Schulung, können Stornogebühren in Höhe der jeweiligen Gesamtkosten der Schulung anfallen, wenn der Platz kurzfristig nicht mehr anderweitig besetzt werden konnte. Ausnahme: Dies gilt nicht bei einer krankheitsbedingten Abmeldung. In diesem Fall muss jedoch durch den*die Schulungsteilnehmer*in selbst und ohne Aufforderung ein ärztliches Attest vorgelegt werden.