Mehr Zeit fürs Ehrenamt: Mit Sonderurlaub auf Reisen gehen und Gutes tun.
Dumöchtest als Reisebegleitung mit auf Reisen gehen, hast aber nur begrenzt Urlaubstage? Kein Problem!
Dank unseres anerkannten Trägerstatus kannst du bis zu 8 Tage Sonderurlaub pro Jahr beantragen – ob im Job, dualen Studium oder in der Ausbildung. Und falls dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt, übernimmt das Land NRW sogar 80 % deines Bruttogehalts.
Der Antrag ist unkompliziert, wir stellen dir alle Unterlagen bereit und unterstützen dich persönlich.
So wird dein Ehrenamt nicht nur möglich, sondern richtig wertgeschätzt.
Mehr Infos gibt es in unserem Blogbeitrag!
Es sind noch Fragen offengeblieben? Dann melde dich gerne bei uns!

