Durch Sonderurlaub noch mehr Zeit fürs Ehrenamt

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Wenn Ausbildung, Studium oder Job laufen, wird freie Zeit schnell knapp. Viele denken dann: „Ich würde ja gern nochmal mitfahren – aber wie soll das gehen?“ Die Antwort: Mit Sonderurlaub! Denn der FoB ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe NRW – und das macht vieles möglich.

Was bringt dir der Sonderurlaub konkret? #

Ob im dualen Studium, in der Ausbildung oder im Berufsleben: Du kannst bis zu 8 Werktage im Jahr Sonderurlaub bekommen, um unsere inklusiven Reisen zu begleiten. Und das Beste: Wenn dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt, übernimmt das Land NRW 80 % deines Bruttogehalts. So kannst du reisen, begleiten und Gutes tun – ohne eigene Urlaubstage aufbrauchen zu müssen.

Stimmen aus der Praxis #

Klaus: „Ich hatte keinen finanziellen Nachteil“ #

Klaus hatte bereits eine Reise nach Texel begleitet und wollte unbedingt auch zur Costa Brava mitfahren – doch seine Urlaubstage waren aufgebraucht. Der Sonderurlaub war für ihn „die perfekte Brücke“, um trotzdem dabei zu sein. Sein Arbeitgeber reagierte positiv, der Ablauf war strukturiert: Antrag vor der Reise, Nachweis nach der Reise, alle Unterlagen kamen vom FoB. Die Erstattung lief schnell und unbürokratisch. Sein Fazit: „Der Aufwand war verschwindend gering – ich würde es jederzeit wieder machen.“

Hannah: „Der Aufwand war minimal“ #

Für Hannah war ein Slack-Post der Auslöser. Sie fragte kurz per Mail im Büro ihres Arbeitgebers an – und bekam direkt grünes Licht. Vom FoB bekam sie alle nötigen Anträge, musste nur wenige Formulare ausfüllen und unterschreiben. Die Rückmeldung des Arbeitgebers war positiv, die Erstattung kam rund drei Wochen nach der Reise. Ihr Rat: „Einfach anfragen – 8 zusätzliche Tage und 80 % Gehalt sind eine echte Chance!“

Pia: „Eine tolle Gelegenheit trotz dualem Studium“ #

Pia studiert dual – ihre Urlaubstage sind knapp. Als der Sonderurlaub offiziell bekannt wurde, war sie direkt interessiert. Sie sprach das Thema offen bei ihrem Arbeitgeber an, erklärte die Voraussetzungen – und bekam unentgeltlichen Sonderurlaub. Die Unterlagen vom FoB machten es einfach, der Prozess war schnell und reibungslos. Innerhalb weniger Wochen hatte sie die Erstattung. Ihr Fazit: „Der Aufwand ist geringer als gedacht. Offen kommunizieren hilft – und das Gefühl, dabei sein zu können, ist jede Mühe wert.“

Maren: „Versucht es einfach – Schaden kann’s nicht“ #

Maren kannte das Prinzip unbezahlter Freistellung schon. Als der Sonderurlaub eingeführt wurde, war für sie klar: Das ist eine echte Verbesserung. Sie sprach ihre Personalabteilung direkt an, reichte die FoB-Formulare ein und bekam problemlos grünes Licht. Die Erstattung dauerte in ihrem Fall 6 bis 10 Wochen, abhängig von der internen Bearbeitung. Zwar sei etwas „Rennerei“ nötig, vor allem bei kurzfristigen Reisen oder später Zuteilung – aber grundsätzlich überwiegt für sie der Nutzen. Ihr Fazit: „Für langfristig geplante Reisen würde ich es wieder machen.“

Melina: „Fragen kostet nichts – und es lohnt sich“ #

Melina hatte keinen Urlaub mehr, als spontan eine Reiseleitung für Dänemark gesucht wurde. Sie hatte vom Sonderurlaub gehört, sich aber bisher nicht getraut zu fragen. Dann wagte sie es – mit Erfolg. Ihre Personalabteilung reagierte sofort positiv. Auch ihre Sorge, als HEP in einem ähnlichen Arbeitsfeld unterwegs zu sein, war unbegründet. Sie beantragte den Sonderurlaub offiziell, reichte die Unterlagen vom FoB ein – und alles lief reibungslos. Nach der Reise kam das Geld innerhalb von zwei Wochen: 70 % ihres Nettoverdienstausfalls. Für sie steht fest: „Ich werde das definitiv wieder machen. Das war einfach, schnell und hat mir ermöglicht, weiter Teil der FoB-Reise zu sein.“

Schritt für Schritt zum Sonderurlaub – So funktioniert’s #

  1. Reisezusage abwarten
  2. Formlose Anfrage beim Arbeitgeber stellen, ob überhaupt die Möglichkeit des Sonderurlaubs besteht
  3. Den Antrag vom Träger (FoB) und dem Arbeitgeber ausfüllen lassen (das notwendige Dokument erhaltet ihr von uns)
  4. Im Original an den FoB zurückschicken
  5. Bewilligung vom Paritätischen abwarten
  6. Nach der Reise: Teilnahmebestätigung vom Träger (FoB) und Arbeitgeber ausfüllen lassen (das Dokument bekommt ihr nach der Reise automatisch von uns zugeschickt)
  7. Im Original zurück an den FoB schicken
  8. Erstattung abwarten – meist zwischen 2 und 6 Wochen, abhängig vom Bearbeitungsstand beim Arbeitgeber

Die häufigsten Fragen im Überblick #

Gilt das nur für Reisebegleitungen aus NRW?
Nein, das gilt für alle Reisebegleitungen aus Deutschland, deren Arbeitgeber in Deutschland sitzt.

Gilt das nur für Reisen mit Kindern & Jugendlichen?
Nein! Es gilt für alle FoB-Reisen, egal mit welcher Altersgruppe.

Ich bin Azubi – kann ich das auch nutzen?
Ja, wenn dein Arbeitgeber dir Sonderurlaub gewährt, kannst du das auch als Azubi nutzen!

Ich bin im ersten Job nach der Ausbildung – funktioniert das für mich?
Ja! Wichtig ist allerdings, dass du bereits mindestens 6 Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt bist.

Wie beantrage ich Sonderurlaub?
Du stellst einen formlosen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Wir helfen dir gerne dabei!

Was, wenn mein Arbeitgeber den Sonderurlaub nicht mit Lohnfortzahlung gewährt?
Dann übernimmt das Land NRW 80 % deines Bruttogehalts.

Gibt es Einschränkungen bei den Arbeitgebern?
Ja: Dein Arbeitgeber darf kein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber sein (z. B. Behörden, staatliche Einrichtungen).

Wir helfen dir – auch beim Antrag! #

Ob Fragen zu Voraussetzungen, Formularen oder Fristen: Wir lassen dich nicht allein. Vereinbare gerne einen Termin mit uns – und mach dich bereit für dein nächstes Reiseabenteuer!

Sonderurlaub. Zeit schenken. Erlebnisse möglich machen.

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